Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein.
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden. Mehr Informationen für Weiterbildungsinteressierte.
Mit dem Prämiengutschein werden Maßnahmen mit 50% gefördert, die max. 1000 Euro betragen. Das entspricht der Fördersumme von 500 Euro. (Nur auf die Kursgebühr - nicht auf U&V !!!)
Ein Prämiengutschein kann bei uns eingelöst werden.
Wichtig hierfür - neben den allgemeingültigen Vorgaben - sind folgende Punkte:
- Beim Erwerb/Einreichung eines Prämiengutscheines, muss darauf geachtet werden, dass das Angebot, das gebucht werden will, dem Bildungsziel auf dem Gutschein entspricht.
- Es wurde noch keine Zahlung für das Angebot geleistet
- Die Rechnung wurde noch nicht gestellt
- Die Weiterbildung muss innerhalb der auf dem Gutschein eingetragenen Gültigkeitsfrist beginnen. Sie darf bei Ausstellung des Gutscheins noch nicht begonnen haben.
Nach der Buchung des Seminar und Einreichung des Prämiengutscheins, wird die Rechung gestellt (bezüglich des Eigenanteils).
Anbei auch hier zum Download die persönliche Checkliste: BiP_Leitfaden_WBI_Ph3.pdf
Nach der Teilnahme des Seminars brauchen wir eine unterschriebene Teilnahmebestätigung.
Diese kann beim Empfang oder beim Kursleiter abgegeben werden.
Download TN Bestätigung: BiP_Teilnahmebestaetigung.pdf
Viel Spaß bei der Weiterbildung!